Kleinbetragsrentenabfindung

Begriff

Der Begriff der „Kleinbetragsrentenabfindung“ stammt aus der Riester-Förderung. Erwirbt ein Steuerpflichtiger nur einen geringen monatlichen Rentenanspruch, kann der Altersvorsorge-Anbieter diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung abgelten. Einmalzahlungen sind als sonstige Einkünfte zu versteuern, wobei die für außerordentliche Einkünfte geltende ermäßigte Besteuerung Anwendung findet (§ 22 Nr. 5 Satz 13 Einkommensteuergesetz - EStG).

Wichtige Änderung

Die Finanzverwaltung hat jüngst mit Schreiben vom 17.2.2020 (IV C 3 - S 2220-a/19/10006 :001) die im

Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (BStBl. 2018 I S.93) vertretene Auffassung zur Kleinbetragsrentenabfindung dahingehend relativiert, dass eine erneute Prüfung der Voraussetzungen notwendig wird, wenn zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem verschobenen Beginn der Auszahlungsphase auf den 1.1. des Folgejahres (was vertragsrechtlich möglich ist) eine Kapitalübertragung zugunsten des abzufindenden Vertrages stattfindet.

Stand: 30. März 2020

Bild: Alexander Raths - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte mit Standorte in Herrenberg und Reutlingen. Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsartikel haben, so würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.